Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der Stadtwerke Harsewinkel“
Die Stadtwerke Harsewinkel GmbH (SWH) bezuschusst eine Energieberatung pro Haushalt.
Die SWH leistet ausschließlich den nach diesen Förderbedingungen bewilligten Zuschuss von 100 € (inkl. 19% MwSt.) pro Haushalt für eine Energieberatung, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von der SWH übernommen.
Voraussetzungen zur Förderung sind:
Förderfähig sind alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Harsewinkel, die von den Stadtwerken mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden.
Die Beratung erfolgt nach dem 1. Januar 2021 durch einen qualifizierten Gebäudeenergieberater, der seine Qualifikation nachweist.
Dem Antrag wird der entsprechende Nachweis über die erfolgte Beratung sowie über die erforderliche Qualifikation des Beraters in Kopie beigefügt.