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Stromlieferant wechseln: So einfach geht´s.

Der technische Wechsel des Stromlieferanten ist in  Deutschland seit dem 06. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden kostenlos möglich.  Alle wichtigen Punkte allgemein und  für Mieter sowie  Vermieter haben wir nachfolgend für  Sie zusammengestellt.

Alles Wichtige im Überblick

  • Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr Flexibilität,damit sie schneller auf Preisschwankungen reagieren können.
  • Was bedeutet „technischer Wechsel“? Dabei geht es um deneigentlichen Prozess der Umstellung und die Registrierung des neuen Stromlieferanten beim Netzbetreiber. Sendet der Lieferant beispielsweise am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss dieser am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden – in maximal 24 Stunden.
  • Voraussetzung: Für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist  die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) notwendig. Diese ist auf der Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführt.
  • Kündigungsfristen bleiben: Die vertraglichen Kündigungsfristen  beim bisherigen Lieferanten bleiben davon unberührt. Ein  Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist also nur möglich, wenn  keine oder nur eine sehr kurze Kündigungsfrist besteht.
  • Gesetzliche Grundlage: Diese Änderung basiert auf einer  EU-Richtlinie und wurde im deutschen Energiewirtschaftsgesetz
    (§ 20a EnWG) verankert.
  • Keine rückwirkenden Anmeldungen mehr: Seit dem 6. Juni 2025  sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr  möglich.  Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden.
  • Neuerung für Umzüge: Umzüge konnten bisher bis zu sechs  Wochen rückwirkend gemeldet werden – das geht nun nicht  mehr.  Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden ihren neuen  Energievertrag rechtzeitig vor ihrem Umzug abschließen und  ihren Einzugs- oder Auszugstermin dem neuen Lieferanten  mitteilen müssen. Wir empfehlen einen Vorlauf von mindestens  14 Tagen. Wird diese Frist unterschritten, können Sie weiterhin  für die Energiekosten der alten Wohnung verantwortlich  sein – selbst, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
  • Gilt nur für Strom: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel
    betrifft aktuell nur Lieferverträge für Strom, nicht für Gas.

Checkliste für Mieter

Vor dem Umzug:

  • Stromvertrag für die alte Wohnung fristgerecht kündigen oder auf die neue Wohnung ummelden. Wenn das  nicht möglich ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht.  Kündigungsfristen und Ummelde-Voraussetzungen  finden Sie im Stromliefervertrag.
  • Vor dem Einzug einen Stromliefervertrag für die neue Wohnung abschließen. Vertragsbeginn sollte  das Startdatum des Mietvertrages sein.

Am Tag des Auszuges:

  • Stromzählerstand in der alten Wohnung ablesen (mit Foto).
  • Zählernummer und -stand in einem  Übergabeprotokoll festhalten.
  • Zählerstand an den Stromlieferanten  für die Endabrechnung übermitteln.

Am Tag des Einzuges:

  • Stromzählerstand in der neuen Wohnung ablesen (mit Foto).
  • Stromliefervertrag muss spätestens  am Tag des Einzuges beginnen.
  • Zählernummer und -stand im Einzugsprotokoll eintragen.

Checkliste für Vermieter

Vor dem Auszug des Mieters:

  • Den ausziehenden Mieter nach seiner Kündigung daran erinnern, dass eine rechtzeitige Kündigung des  Stromvertrags beim Stromlieferanten erforderlich ist.
  • Stromzählernummer und -stand gemeinsam mit dem  Mieter am Tag des Auszuges ablesen (mit Foto) und  im Übergabeprotokoll eintragen. Dabei die Zählernummer  korrekt zuordnen. Übergabeprotokoll mit Datum  vom ausziehenden Mieter unterschreiben lassen.

Bei einem Leerstand (z. B. einer Renovierung):

  • Es ist ratsam, eine eigene Anmeldung zu Beginn des  Leerstandes beim Stromlieferanten durchzuführen,  da diese rückwirkend nicht mehr möglich ist.

Vor dem Einzug eines neuen Mieters:

  • Den neuen Mieter bei Vertragsabschluss auf den  rechtzeitigen Abschluss des Stromvertrags bei  einem Stromlieferanten  hinweisen.
  • Stromzählernummer und -stand gemeinsam mit dem  neuen Mieter am Tag des Einzuges ablesen (mit Foto)  und im Übergabeprotokoll eintragen. Dabei die Zählernummer  korrekt zuordnen. Übergabeprotokoll mit  Datum vom neuen Mieter unterschreiben lassen.

Allgemein zu beachten:

  • Zählernummern und Wohnungen eindeutig zuordnen. Übergabeprotokolle und Zählerfotos zur Beweissicherung  archivieren.

Hier geht es zum Flyer

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