Erhöhung der Gasspeicherumlage

Erhöhung der Gasspeicherumlage

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir aufgrund der Erhöhung der Gasspeicherumlage gezwungen sind, unsere Preise anzupassen. Die Gasspeicherumlage nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 35e ändert sich zum 01.07.2023 von aktuell 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh (netto). Leider haben wir keine andere Wahl, als diese Erhöhung an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Wir möchten jedoch betonen, dass wir weiterhin alles daransetzen, Ihnen qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu einem fairen Preis anzubieten. Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch führt die Erhöhung zu einer Mehrbelastung von 20,50 € (brutto 19% MwSt.) im Jahr.

Am 1. Oktober 2022 wurde auf Basis von § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die neue Gasspeicherumlage eingeführt – nicht zu verwechseln mit der Gasumlage. Die Gasspeicherumlage wird von dem Unternehmen Trading Hub Europe (THE) gegenüber allen Stadtwerken erhoben. Dieses Unternehmen ist für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig. Mit der Umlage sollen die Kosten ersetzt werden, die der THE zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. Derzeit wichtigstes Ziel von THE ist die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Mindetst-Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher. Der Gesetzgeber sieht vor, die Umlage bis zum 31. März 2027 zu erheben.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.