Ende der Energiepreisbremse - Fragen und Antworten
Mit dem Wegfall der Energiepreisbremsen ändert sich nichts an dem Preis, der vertraglich für Ihre Strom-, Gas- bzw. Wärmelieferung vereinbart ist. Allerdings sind Ihre Zahlungen nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss „gedeckelt“. Das bedeutet: Bislang zahlten Sie als Haushaltskundinnen und Haushaltkunden im Jahr für Gas maximal 12 ct je Kilowattstunde, für Strom maximal 40 ct je Kilowattstunde und für Wärme maximal 9,5 ct pro Kilowattstunde. Der Preis der von Ihnen gekauften Energie selbst änderte sich dabei nicht. Die Energieversorger zahlten Ihnen sozusagen die „Differenz des kalkulierten Energiepreises zu dem staatlich definierten Preisdeckel“ im Auftrag des Staates aus, und dies für höchstens 80 % Ihrer Prognose. Genaue Details können Sie Ihrer Rechnung entnehmen. Mit dem Wegfall der Preisbremsen zahlen Sie ab dem 1.1.2024 den vertraglich für Ihre Strom-, Gas- bzw. Wärmelieferung vereinbarten Preis.
Wann die Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme wieder von derzeit 7 % auf 19 % angehoben wird, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Ursprünglich sieht die gesetzliche Regelung einen
Anstieg der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen auf das ursprüngliche Niveau von 19 % ab dem 01.04.2024 vor. Eine vorzeitige Wiederanhebung ab 01.03.2024 ist vom Bundestag im Rahmen des Wachstumschancengesetzes jedoch bereits beschlossen worden. Diesem Gesetz muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen, wobei sich das Gesetz derzeit im Vermittlungsausschuss befindet. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 02.02.2024 möglich. Sollte das Gesetz nicht verabschiedet werden, gilt aktuell die bisherige Rechtslage fort, wonach die Mehrwertsteuerermäßigung bis zum 31.03.2024 weiterläuft. Eine Entscheidung über die Laufzeit der temporären Umsatzsteuerabsenkung für Gas- und Wärmelieferungen wird in den nächsten Wochen
erwartet.
Im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu den hohen Energiepreisen für Haushalte wurde für Gas und Wärme die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % abgesenkt.
Wenn die Mehrwertsteuer wieder auf 19 % steigt, bedeutet das, dass sich Ihr Gas- bzw. Wärmepreis um 11,2 % (brutto) erhöht. Bei einem Preis von beispielsweise 12 ct je Kilowattstunde für Gas, würde das zu einer Preiserhöhung um 1,44 ct führen. Bei einem Jahresverbrauch von beispielsweise 20.000 Kilowattstunden würde das bedeuten, dass Sie anstatt 2400 Euro nun zukünftig 2669 Euro für Ihren Gasverbrauch zahlen, also 269 Euro mehr pro Jahr.
Sowohl das Auslaufen der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, als auch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer können zu höheren Kosten für Ihre Energielieferungen führen. Das bedeutet: Wenn Ihre Abschlagszahlungen in der Summe die Kosten für den Jahresverbrauch nicht decken, wird spätestens mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig.
Bei unseren Abschlägen werden sowohl die aktuellen Preise als auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer bereits berücksichtigt. Sie müssen hier also nichts weiter unternehmen.
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) steigt 2024 der Preis pro Tonne CO2 auf 45 Euro und für 2025 auf 55 Euro.
Im Jahr 2023 betrug der Preis pro Tonne CO2 30 Euro.
Der vorgesehene Preiskorridor für 2026 liegt bei 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Eine Abfederung über ein Klimageld ist aktuell nicht vorgesehen. Die Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate für CO2-Emissionen sind Bestandteil des Gas- bzw. Wärmepreises. Für das Jahr 2024 erhöhen sie somit den Preis für Gas- und Wärmelieferungen.
Es gibt mehrere Faktoren, die den Strom- oder Gaspreis beeinflussen. Es gibt die staatlich bestimmten Preisbestandteile, zu denen unter anderem auch die Mehrwertsteuer gehört. Die
Zuschüsse aus der Energiepreisbremse waren zwar kein Bestandteil des Preises, wirkten sich aber auf die Abschläge und die Energierechnung dämpfend aus.
Netzentgelte für den Transport der Energie zu Ihnen nach Hause sind ebenfalls ein Preisbestandteil, der sich ändern kann.
Nicht zuletzt beeinflussen die Weltmarktpreise für Gas den Endkundenpreis. Diese sind im Jahr 2022 in nie dagewesene Höhen gestiegen und liegen heute noch immer rund dreimal so hoch wie vor der Krise. Wir müssen trotz eines vorausschauenden Einkaufes diese hohen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Trotzdem ist es uns gelungen, die Preise zum 01.01.2024 erneut zu senken. Dies geschieht, wie auch ein eventueller Anstieg der Endkundenpreise jedoch immer mit einer Verzögerung, da wir längerfristig Energie einkaufen, z.B. für ein bis drei Jahre voraus. Damit wird Ihr Preis ausgeglichen und es sind keine ständigen Preisanpassungen notwendig.
In den vergangenen Jahren änderten sich sowohl die Weltmarktpreise, als auch die Netzentgelte und staatlichen Umlagen und Steuern nicht so häufig und nicht so stark. Dadurch waren auch die Endkundenpreise relativ stabil.
Wenn sich nun starke Veränderungen bei den jeweiligen Preisbestandteilen ergeben, wirkt sich das auch auf Ihre Energiekosten aus – je nachdem steigen oder sinken sie.
Während wir versuchen, im Bereich der Energiebeschaffung möglichst langfristig zu agieren und damit häufige Preisanpassungen zu vermeiden, ist uns dies bei starken Veränderungen der staatlich bestimmten Steuern und Umlagen nicht möglich, daher waren wir auch gezwungen, diese zum 01.03.2024 anzupassen. Auch bei den staatlich regulierten Netzentgelten haben wir in diesen Fall keinen Handlungsspielraum.
Das würden wir sehr gerne tun. Wir sind jedoch durch gesetzliche Regelungen verpflichtet, Sie zu bestimmten Fristen (zum Beispiel sechs Wochen vor einer Preisänderung in der Grundversorgung) zu informieren. Wenn innerhalb dieser Fristen Änderungen auftreten, können wir Sie nur separat informieren. Wenn innerhalb dieser Fristen Änderungen auftreten, können wir Sie nur separat informieren. Letztlich dienen diese Regelungen aber der Transparenz Ihnen gegenüber.
Wir haben Ihnen Anfang November ein Preisänderungsschreiben zugesandt. Diese Preisänderung ist gültig. Eine Verlängerung oder „Nichtverlängerung“ der Preisbremsen hat keinen Einfluss darauf. Die Preisbremsen bestimmen lediglich, ob Sie auf den vereinbarten Preis einen staatlichen Zuschuss (eben die Energiepreisbremse) erhalten, so dass Ihnen nicht mehr als maximal 12 ct für die Kilowattstunde Gas und für Strom maximal 40 ct pro Kilowattstunde berechnet werden.
Sollte sich die Mehrwertsteuer für Gas zum Zeitpunkt der Preisänderung kurzfristig wieder erhöhen, wird der im Preisänderungsschreiben genannte Nettopreis automatisch mit den dann gültigen 19 % Umsatzsteuer statt der bisherigen 7 % Umsatzsteuer. in der Verbrauchsabrechnung beaufschlagt.
Wegen der kurzfristigen Anhebung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, war es uns leider nicht möglich, den Anstieg der Netzentgelte für Strom in die Preiskalkulation einzubeziehen. Daher sind wir aktuell leider gezwungen, die Strompreise neu zu kalkulieren und die Preise zum 01.03.2024 entsprechend anzupassen.
Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Im Fall der Netzentgelte für Strom gibt es die großen Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren. Das sind sozusagen die Stromautobahnen. Der mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportierte Strom gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung bis zu den Verbrauchern. Dafür wird er in eine niedrigere Spannung transformiert. Um den Bau und den Betrieb der Stromleitungen zu finanzieren, zahlen alle Kundinnen und Kunden Netzentgelte für ihre Nutzung der Stromnetze (vom Übertragungsnetz bis zum Netzanschluss der einzelnen Kundinnen und Kunden). Diese werden pro genutzte Kilowattstunde zuzüglich eines monatlichen Grundpreises in der Stromrechnung berechnet. Die vorläufigen Netzentgelte werden jedes Jahr von den Netzbetreibern für das Folgejahr ermittelt und bis zum 15. Oktober veröffentlicht https://www.stadtwerke-harsewinkel.de/netz/netzbetrieb-strom/netzentgelte/). Die Höhe der Netzentgelte wirkt sich dann unter anderem auf den Strompreis für das kommende Jahr aus. Die Höhe der Netzentgelte kann bis Ende Dezember eines Jahres für das Folgejahr geändert werden. Diese Anpassungen waren in der Vergangenheit in der Regel nur gering.
Für die Übertragungsnetze zum Transport großer Mengen Strom und zur Aufrechterhaltung der Versorgung fallen Kosten für den Betrieb und den Bau an. Ein Teil der Betriebskosten sind die sogenannten Systemdienstleistungskosten, die u.a. von den Strombeschaffungskosten abhängig sind. Da die Beschaffungskosten krisenbedingt stark gestiegen sind, sind auch die Netzkosten der Übertragungsnetze stark gestiegen.
Um die Kundinnen und Kunden zu entlasten, wollte die Bundesregierung zu diesen Kosten für das Jahr 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro zahlen, damit die Netzentgelte für die
Kundinnen und Kunden nicht so stark steigen. Dieser Zuschuss fällt nun weg, so dass für die Übertragungsnetze im Jahr 2024 die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen mussten. Der Preisanstieg muss dann auch in die Kalkulation der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber und in die Kalkulation der Strompreise übernommen werden. Die Strompreise werden also steigen.
Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern errechnet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Es handelt sich um einen staatlich regulierten Teil des Energiepreises. Sie sind neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten und den staatlichen Umlagen und Steuern ein wesentlicher Preisbestandteil an Ihrem Energiepreis. Wir als Lieferant haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Eine Erhöhung muss vom Lieferanten in den Gesamtpreis einkalkuliert und weitergegeben werden. Das gilt natürlich auch, wenn die Netzentgelte sinken würden, Ihr Energiepreis würde dann von uns reduziert, aber das ist aktuell leider nicht zu erwarten.
Wegen der kurzfristigen Anhebung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, war es uns leider nicht möglich, den Anstieg der Netzentgelte für Strom in die Preiskalkulation einzubeziehen. Daher sind wir leider gezwungen, aktuell die Strompreise neu zu kalkulieren und die Preise zum 01.03.2024 entsprechend anzupassen.
Leider ja. Eine so große Änderung des Preisbestandteils Netzentgelte müssen wir über den Energiepreis weitergeben. Im Regelfall kalkulieren wir Ihren Energiepreis auf Basis der Mitte Oktober veröffentlichten Netzentgelte. Durch die Entscheidung der Bundesregierung, die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber nicht mit 5,5 Milliarden Euro zu bezuschussen, wird eine starke Steigerung der Netzentgelte verursacht. Wegen der kurzfristigen Anhebung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, war es uns leider nicht möglich, den Anstieg der Netzentgelte für Strom in die Preiskalkulation einzubeziehen. Daher sind wir leider gezwungen zum 01.03.2024 die Strompreise neu zu kalkulieren und die Preise entsprechend anzupassen.
Wir zahlen die Netzentgelte für den Verbrauch unserer Kundinnen und Kunden direkt an den Netzbetreiber und berechnen Ihnen diese dann mit der Energierechnung weiter. Da die Netzentgelte bzw. deren Höhe von uns nicht beeinflusst werden können, müssen wir sie leider in Ihrem Energiepreis berücksichtigen. Von all unseren Kundinnen und Kunden zusammengenommen geht es hierbei um eine sehr große Summe.
Die Großhandelspreise sind aktuell zwar gesunken, jedoch nicht auf das Niveau, das wir aus früheren „Normal-Zeiten“ kannten. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiebörsen in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen. Doch bereits vor dem Krieg in der Ukraine waren Preise schon außergewöhnlich hoch. Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen gestiegen.
Zudem erfolgt die Beschaffung von Energie an den Großhandelsmärkten oft langfristig bzw. ein Teil der Energie wird langfristig zu einem festen Preis eingekauft. Dies sichert Preisrisiken durch stark schwankende Börsenpreise ab. Der langfristig eingekaufte Energieanteil ist nicht in der Preiskalkulation veränderbar. Kurzfristig gesunkene Börsenpreise wirken sich also nur teilweise oder gering auf den aktuellen Endkundenpreis aus. Dafür haben die Kundinnen und Kunden eine höhere Preisstabilität.
Die Grundversorgung ist ein wesentliches Element einer sicheren und sozialen Energieversorgung. Sie bietet großen Kundengruppen das Produkt ihrer Wahl, bezogen auf Flexibilität, Komfort, Sicherheit, Regionalität und Solidarität. Nicht ohne Grund wählen viele Energiekundinnen und -kunden die Grundversorgung, obwohl sie Sonderprodukte des Grundversorgers oder auch von Wettbewerbern kennen.
Preisdifferenzen zwischen Grundversorgung und anderen Wettbewerbsprodukten haben vielfältige Gründe. Ein erhöhtes Service- und Beratungslevel erhöht die Kosten auch in jedem Sondervertragsprodukt. Langfristige Beschaffung sichert die Kundinnen und Kunden vor Preissprüngen ab, jeder Kunde hat allgemeinen und jederzeit möglichen Zugang zur Grundversorgung und gleichzeitig kurze Kündigungsfristen.
Ein reiner Preis-Vergleich von Grundversorgungsprodukten mit den günstigsten Sondervertragsprodukten im Markt ist nicht zielführend. Die Grundversorgung bietet Sicherheit und ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis.