ENTLASTUNGSPAKETE DER BUNDESREGIERUNG

Informationen zu den Energiepreisbremsen – EWPBG und Strom-PBG

Die Preise für Energie sind im Großhandel seit dem Beginn des Ukrainekriegs stetig gestiegen. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der Kosten für Verbraucher, für Gewerbebetriebe und für die Industrie.

Um diese Belastung abzufedern, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 einige Gesetze verabschiedet, die den Preisanstieg für Gas, Strom und Wärme begrenzen sollen. Die Entlastungen werden dabei aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten aber auch rückwirkend für Januar und Februar 2023.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 vorgesehen.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Die Basis für den Jahresverbrauch sind die Daten des Vorjahres (bei Gas) bzw. die aktuelle Verbrauchsprognose (bei Strom).

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12,0 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40,0 Cent/kWh.

Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen werden, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Preisbremsen.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website:

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