Wir beraten Sie gern - persönlich und kompetent.

Als lokales Stadtwerk liegt uns die persönliche Beratung unserer Kundinnen und Kunden vor Ort am Herzen. Sie haben Fragen rund um Ihre Energieversorgung oder interessieren sich für hilfreiche Energiedienstleistungen? Dann besuchen Sie uns gern in unserem Kundencenter in der Münsterstraße in Harsewinkel - direkt neben dem Rathaus. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


Ganz stark. Unser Stromangebot.

An der Ems achtet man genauso darauf wie an der Lutter oder am Tor zum Münsterland: Günstige Preise sind allen wichtig. Unser Stromangebot kombiniert attraktive Konditionen mit einer nachhaltigen Versorgung: Bereits seit Januar 2015 stammt unser Strom für Haushaltskunden zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen. Auch damit leisten wir einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.


Ganz attraktiv. Unsere Angebote.

Strom

Gas


Stromanbieter: 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Der technische Wechsel des Stromlieferanten wird in Deutschland ab dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Wichtige Punkte dazu:

  • Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucherinnen erhalten mehr Flexibilität , damit sie schneller auf Preisschwankungen reagieren können.
  • Was bedeutet "technischer Wechsel"? Es geht um den eigentlichen Prozess der Umstellung und Registrierung des neuen Stromlieferanten beim Netzbetreiber. Sendet der Lieferant beispielsweise am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss dieser am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden – und das in maximal 24 Stunden.
  • Voraussetzung: Für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) notwendig. Diese ist auf der Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführt.
  • Kündigungsfristen bleiben: Die vertraglichen Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter bleiben davon unberührt. Ein tatsächlicher Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist also nur möglich, wenn keine oder eine sehr kurze Kündigungsfrist besteht.
  • Gesetzliche Grundlage: Diese Änderung basiert auf einer EU-Richtlinie und wurde im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) verankert.
  • Keine rückwirkenden Anmeldungen mehr: Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden.
  • Eine weitere Neuerung betrifft Umzüge: Diese konnten bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend gemeldet werden – das geht künftig nicht mehr! Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden ihren neuen Energievertrag rechtzeitig vor ihrem Umzug abschließen und ihren Einzugs- oder Auszugstermin dem neuen Lieferanten mitteilen müssen. Wir empfehlen einen Vorlauf von mindestens 14 Tagen. Wird diese Frist unterschritten, können sie weiterhin für die Energiekosten der alten Wohnung verantwortlich sein – selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
  • Gilt nur für Strom: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft aktuell nur Lieferverträge für Strom, nicht für Gas.