Netznutzung & Netzentgelte

Netzzugang / Netzengelte


Netznutzungsvertrag

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20.12.2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungsvertrages/ Lieferantenrahmenvertrages an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-168). Sie trägt damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG Rechnung. Die getroffenen Regelungen werden zum 01.04.2018 wirksam.

 


Konzessionsabgabe

Tarifkunden keine Schwachlast (HT) 1,59 Ct/kWh
Tarifkunden Schwachlast (NT) 0,61 Ct/kWh
Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh


Netzengpässe

An dieser Stelle informieren wir Sie unverzüglich über Engpässe in unserem Verteilnetz entsprechend § 15 Stromnetzzugangsverordnung.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Harsewinkel GmbH liegen zurzeit keine Netzengpässe vor.