Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, hat die Digitalisierung auch Einzug in die Energiewirtschaft erhalten. Hierdurch werden unsere Kunden viele spannende Veränderungen und Möglichkeiten erfahren sowie in den kommenden Jahren von den technischen Neuerungen der Stadtwerke profitieren können. Das im GDEW enthaltene Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass die alten Stromzähler sukzessive durch intelligente Messtechnik ersetzt werden. Bis 2032 sollen bundesweit schrittweise alle analogen Zähler durch moderne digitale Geräte ersetzt werden.
Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mM) und das „intelligente Messsystem“ (iM). Beide Smart Meter-Typen ermöglichen eine genauere Analyse der Verbrauchsdaten, als die alten, analogen Zähler.
„Intelligente Messsysteme“ verfügen – im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen - über eine Kommunikationseinheit (SmartMeterGateway). Diese übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den zuständigen Energieversorger. Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, gelten für Smart Meter höchste Sicherheitsstandards.
Welcher Smart Meter-Typ eingebaut wird, hängt von Ihrem Strom-Jahresverbrauch ab. Die meisten Haushalte werden in Zukunft eine „moderne Messeinrichtung“ bekommen, mit der sich wenig ändert. Gewerbebetriebe und Erzeuger bekommen i.d.R. ein intelligentes Messsystem.
Prozesse im Messstellenbetrieb
Turnuswechsel
Nachfolgend erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Turnuswechsel von Zählern, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, des Ablaufs und der Vorteile für Verbraucher.
Ablauf des Turnuswechsels
Der Turnuswechsel von Zählern folgt einem strukturierten Ablauf, der von uns organisiert wird:
- Ankündigung: Sie erhalten rechtzeitig eine Ankündigung über den geplanten Zählerwechsel. Diese Information enthält den geplanten Zeitpunkt und wichtige Hinweise zum Ablauf.
- Austausch des Zählers: Ein Techniker kommt zu Ihnen nach Hause, um den alten Zähler auszubauen und einen neuen Zähler zu installieren. Dieser Vorgang dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
- Dokumentation: Der Techniker dokumentiert den Wechsel, einschließlich der Zählerstände des alten und neuen Zählers. Diese Daten sind wichtig für die Abrechnung und Sicherstellung der Messgenauigkeit.
Vorteile des Turnuswechsels
Der regelmäßige Zählerwechsel bietet zahlreiche Vorteile für Verbraucher und für uns als Netzbetreiber:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Wechselintervall hängt von der Art des Zählers ab. Mechanische Zähler werden in der Regel alle 16 Jahre gewechselt, während elektronische Zähler eine Eichfrist von 8 Jahren haben.
Es ist erforderlich, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person während des Zählerwechsels zu Hause sind, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.
Die Kosten für den regulären Zählerwechsel sind durch das Entgelt für den Messstellenbetrieb abgedeckt, die Sie als Teil mit Stromrechnung zahlen. Es entstehen Ihnen also keine zusätzlichen Kosten.
Falls Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, um einen alternativen Termin zu vereinbaren.
Sollten Sie Probleme mit dem neuen Zähler feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Messstellenbetrieb. Ein Techniker wird sich zeitnah um das Problem kümmern.
Befundprüfung
Hier informieren wir Sie über die Befundprüfung von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengenzählern - was sie ist, warum sie durchgeführt wird, und wie der Ablauf aussieht.
Ablauf einer Befundprüfung
Der Ablauf einer Befundprüfung erfolgt in mehreren Schritten:
- Antragstellung: Sie können eine Befundprüfung in unserem Portal beantragen.
- Terminvereinbarung: Ein Termin für die Prüfung wird vereinbart. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.
- Prüfung vor Ort: Ein Techniker kommt zu Ihnen und führt eine erste Überprüfung des Zählers vor Ort durch. Dabei wird der Zählerstand dokumentiert und der Zähler ausgetauscht.
- Laborprüfung: Der ausgetauschte Zähler wird zur detaillierten Überprüfung in ein zertifiziertes Labor geschickt. Dort wird er auf seine Genauigkeit und Funktion getestet.
- Ergebnis und Bericht: Nach der Laborprüfung erhalten Sie einen Prüfbericht mit den Ergebnissen. Wenn der Zähler korrekt funktioniert hat, tragen Sie die Kosten der Prüfung. Hier finden Sie das entsprechende Preisblatt für Dienstleistungen. Bei festgestellten Fehlern übernehmen wir die Kosten und korrigieren Ihre Abrechnung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Es gibt keine festen Intervalle für Befundprüfungen. Sie werden bei Bedarf durchgeführt, entweder auf Kundenwunsch oder bei Auffälligkeiten.
Mehrverbrauch ist äußerst selten auf eine unrichtige Anzeige des Zählers zurückzuführen. Veränderte Verbrauchsgewohnheiten, eine größere Zahl von Hausbewohnern, zusätzliche Geräte und Maschinen oder niedrigere Temperaturen können eine Erhöhung des Verbrauchs verursachen. Bleiben dennoch Zweifel an der Messrichtigkeit des Zählers, so kann eine amtliche Befundprüfung des Zählers beantragt werden.
Der Vor-Ort-Termin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Die Laborprüfung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Auslastung des Labors und der Art des Zählers.
Kosten entstehen durch den Einbau eines neuen Zählers (Gerät und Arbeitsleistung), den Versand zu einem anerkannten Prüflabor, den dortigen amtlich festgelegten Gebühren und der Verwaltungstätigkeit bei Netz- und Messstellenbetreiber.
Die aktuellen Pauschalen für eine Befundprüfung können Sie unserem Preisblatt für Dienstleistungen entnehmen. Das Preisblatt für Dienstleistungen finden Sie hier: Preisblatt.
Es ist erforderlich, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person während der Befundprüfung zu Hause sind, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.
Wenn der Zähler defekt ist, wird Ihre Abrechnung entsprechend korrigiert. Wir übernehmen dann die Kosten der Befundprüfung.
Eine Befundprüfung können Sie über unser Kunden-Anschlussportal beantragen. Hier geht es zum Kunden-Anschlussportal: Kunden-Anschlussportal.
Service und Informationen – Installateure
Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet der Stadtwerke Harsewinkel GmbH aufgelistet:
DLA Elektrotechnik GmbH GmbH & Co. KG
Sachsenweg 6, 33428 Harsewinkel
Tel. 0151 67500445, E-Mail: info[at]dla-elektrotechnik_de
E & F Elektrotechnik GmbH
Happenort 2, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 2190, Fax. 05247 3385, E-Mail: info[at]e-f_de
Elektro Mariscal GmbH & Co. KG
Dieke 22, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 403830, Fax. 05247 4038329, E-Mail: info[at]mariscal_de
Elektro SeiKu GmbH
Brockhäger Straße 85, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 4580, Fax. 05247 1790
Elektro Viehmeyer GbR
Hauptstraße 62, 33428 Harsewinkel-Greffen
Tel. 02588 1060, Fax. 02588 8142, E-Mail: elektro-viehmeyer[at]t-online_de
Elektrotechnik Nordemann
Körkesweg 2, 33428 Harsewinkel
Tel. 0171 6589229, E-Mail: info[at]elektrotechnik-nordemann_de
www.elektrotechnik-nordemann.de
Elektrotechnik Weissert
Otto-Schmitz-Straße 1, 33428 Harsewinkel
Heidenreich Solarstrom
Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld
Tel. 05247 9832004, E-Mail: info[at]heidenreich-solarstrom_de
Iskender Adigüzel Gebäudetechnik
Lübeckerstraße 2, 33428 Harsewinkel
Paul Schielke
August-Claas-Straße 32, 33428 Harsewinkel
Tech-Energy Haris Telalovic
Bielefelder Straße 32, 33428 Marienfeld
Tel. 0175 1955952, E-Mail: info[at]tech-energy_de
Wickern Elektrotechnik GmbH
Bruno-Kleine-Straße 11, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 92570, Fax. 05247 925720, E-Mail: elektro[at]wickern_de