Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung:
Für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bis maximal 0,8 kVA Wechselrichterleistungen und bis maximal 2 kWp Modulleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister registriert werden. Nach Registrierung im Marktstammdatenregister werden Sie ggf. von uns bezüglich des kostenlosen Zählerwechsels kontaktiert.
Anleitungen in Schrift und Video für die Registrierung Ihrer Erzeugeranlage finden Sie auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters: https://www.marktstammdatenregister.de