
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt ab 135 kW:
Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten in Kundenanlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten ab einer Anlagengröße von 135 kW die Vorgaben der VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" (TAR Mittelspannung).
Den weiteren Ablauf für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Zur leistungsgerechten Auslegung des Netzanschlusses sowie zur Beurteilung möglicher Netzrückwirkungen und zur Bestimmung der Art der Messeinrichtung (entsprechend der vom Netzbetreiber veröffentlichten Technischen Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen) müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei den Stadtwerken Harsewinkel einreichen. Bitte reichen Sie die Unterlagen als PDF per E-Mail ein. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button oben rechts „Unterlagen einreichen“.
- Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen
Verwenden Sie hierzu Formular E.1 "Antragstellung" - Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie grafisch hervorgehoben der Errichtungsort der Erzeugungseinheiten hervorgeht
- Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage
Verwenden Sie hierzu Formular E.8 "Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung" - Info ZEREZ-ID:
Wichtige Neuerung für den Netzanschluss. Ab dem 1. Februar 2025 wird die ZEREZ-ID für den Netzanschluss von Energieerzeugungsanlagen verpflichtend. Diese eindeutige Kennung ist mit den Einheiten- und Komponentenzertifikaten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verknüpft. Netzbetreiber können über die ZEREZ-ID direkt auf die hinterlegten Zertifikate zugreifen. Das vereinfacht und beschleunigt den Anschlussprozess, da weniger individuelle Nachweise erforderlich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zerez.de
Bitte geben Sie in jedem Antrag die ZEREZ-ID an. Ohne die ZEREZ-ID kann Ihr Antrag für die Erzeugungsanlage nicht bearbeitet werden. - Bestellung Fernwirkanlage - Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien sowie Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 475 kW müssen eine fernwirktechnische Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung und Fernabfrage der Ist-Einspeiseleistung installieren.
- Bestellung Funkrundsteuerempfänger - Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW und weniger als 475 kW müssen eine Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung betreiben.
Der Anschlussnehmer hat im Planungsprozess der Erzeugungsanlage ein Anlagenzertifikat dem Netzbetreiber mindestens 8 Wochen vor Baubeginn beim Netzbetreiber vorzulegen.
Dabei wird zwischen den folgenden drei Anlagenzertifikaten unterschieden:
- Anlagenzertifikat A: Standard Anlagenzertifikat;
- Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagen zwischen PAmax > 135 kW und PAmax" < 950 kW an Mittelspannungsnetze);
- Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise.
Die Zuordnung einer Erzeugungsanlage in die verschiedenen Nachweisverfahren (PAmax > 135 kW und Pmax > 950 kW) ergibt sich aus der maximalen Wirkleistungen PAmax aller Bestands- und aller neu anzuschließenden Erzeugungseinheiten mit gemeinsamen Netzanschlusspunkt, wobei nur Erzeugungseinheiten aus Erzeugungsanlagen mit PAmax > 135 kW Berücksichtigung finden. Dabei ist es unerheblich, ob die Erzeugungseinheiten in das Netz des Netzbetreibers einspeisen oder nicht.
Alle weiteren Informationen zum Anschluss und Konformitätserklärung Ihrer Erzeugungsanlage und die weiteren Schritte im Rahmen der Inbetriebsetzungs- und Betriebsphase entnehmen Sie bitte der VDE AR-N 4110:2018-11. Die Anwendungsregeln des VDE können Sie beim VDE kostenpflichtig erwerben.
Hinweis: Hilfreich hierfür ist das Schaubild auf Seite 42 in der VDE AR-N 4110:2018-11.
Bestätigung des Anlagenbetreibers zur Inbetriebsetzung des Einspeisemanagement
Nach der Inbetriebnahme muss die Registrierung der Erzeugungsanlage und ggf. des Speichers im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber erfolgen.
Anleitungen in Schrift oder Video für die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage finden Sie unter dem folgendem Link:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html
Wichtig:
- Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage beim Marktstammdatenregister erfolgen.
- Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
- Speicher und Erzeugungsanlage müssen einzeln registriert werden
- VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) in der jeweils gültigen Fassung
- EEG-Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
- KWK-Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Ihre Ansprechpartner:
Das Team Netzplanung der Stadtwerke Harsewinkel
Mit Klick auf folgenden Button können Sie Unterlagen einfach und schnell einreichen: